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FAQs

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  • Ãœbernimmt meine Krankenkasse die Kosten in der Praxis?
    Ja, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin wird von den gesetzlichen, und privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder Heilfürsorge in der Regel übernommen. Es ist auch möglich, die Therapie selbst zu zahlen.
  • Ist eine psychotherapeutische Behandlung für mich geeignet?
    Ich bieten Ihnen Hilfe bei allen Arten von emotionalen und psychischen Problemen, wie z.B. Lebenskrisen, Ängsten, Zwängen, Depressionen, Essstörungen, Burnout, Schlafstörungen, Schmerzen, Sucht, Prokrastination, Beziehungsstörungen oder Traumata an. Mein Behandlungsschwerpunkt liegt jedoch auf Mütter und Vätern mit postpartalen psychischen Erkrankungen, schwierigen Geburtserlebnissen oder einem ruckeligen Start ins Abendteuer Familie. Die Psychotherapie wird immer auf Ihre individuellen Probleme, Wünsche, Ziele und Lebenssituation abgestimmt und ausgerichtet.
  • Wer kann behandelt werden?
    Ich behandle sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche.
  • Wie kann ich eine Psychotherapie beginnen?
    Zunächst können sie via Kontaktformular, E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen. Hier ist es wichtig, den Kostenträger zu klären. Aktuell kann ich nur privat versicherte, Beihilfe, Heilfürsorge oder Selbstzahler annehmen. Nach Klärung des Kostenträger vereinbaren wir einen einen ersten Termin. Bei einem ersten unverbindlichen Gespräch werden gegenseitige Fragen, Anliegen und Erwartungen geklärt und ich informieren Sie über mein therapeutisches Vorgehen.
  • Wie kann ich eine Termin vereinbaren?
    Ãœber das Kontaktformular am Ende der Seite. Via Telefon: 017620017515, montags bis freitags 09:00 - 13:00 Uhr, hinterlassen sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. E-Mail: Post@psychotherapiehiestermann.de Adresse:
  • Ich bin bei einer Privaten Krankenversicherung - was nun?
    Die Kosten für eine Psychotherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten werden von den privaten Krankenkassen in der Regel (zum größten Teil) übernommen. Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten der Sitzungen nicht in voller Höhe, sondern nur zum 2,3 fachen Satz gemäß GOÄ/GOP. Wir berechnen den 2,9-fachen Satz (126,79€). Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen. Die Beantragung der Therapie erfolgt durch mich, spätestes nach den ersten 5 Sitzungen. Im Termin besprechen wir alles weitere,
  • Ich möchte die Psychotherapie selbst zahlen - was nun?
    Als Selbstzahler können sie die Therapie ohne Formalitäten beginnen. Sie können sofort einen Termin vereinbaren und mit der Psychotherapie beginnen. Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Die Kosten für die Therapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die Sitzungen werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Auch Paartherapie zählt zu den Selbstzahlerleistungen.
  • Ich bin bei der Beihilfe - was nun?
    Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel in unserer Praxis. Gegebenenfalls übernimmt die Beihilfe die Kosten der Sitzungen nicht in voller Höhe, sondern nur zum 2,3 fachen Satz gemäß GOÄ/GOP. Ich berechne den 2,9-fachen Satz (126,79€). Übernimmt die Beihilfe die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich dazu, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen. Üblicherweise wird die Psychotherapie sowohl bei der Beihilfe als auch bei der privaten Krankenversicherung beantragt, wobei die Krankenversicherung oftmals nur einen Durchschlag der Bewilligung der Beihilfe verlangt. Dies muss aber im Einzelfall geklärt werden. Checkliste Bitte beachten Sie folgende Checkliste bzgl. der Beantragung der Psychotherapie bei der Beihilfe: Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Antragsunterlagen Ihrer Beihilfestelle soweit wie möglich ausgefüllt mit. Die Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle einholen. Der Antrag nennt sich „Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Psychotherapie„ In den Antragsunterlagen muss die beihilfeberechtigte Person unterschreiben. Falls Sie über Ihre Eltern beihilfeversichert sind, muss das beihilfeversicherte Elternteil unterschreiben. Name und Adresse Ihrer Beihilfestelle (z.B. Beihilfe Land Berlin, oder Beihilfe Bund) Ihre Personalnummer bzw. die Personalnummer der beihilfeberechtigten Person. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bei der Beihilfe häufig bis zu 5 Wochen dauern kann. Um eine Therapiepause zu vermeiden bitte wir Sie, die Unterlagen schon zur ersten Sitzung mitzubringen.
  • Ich bin bei der Heilfürsorge - was nun?
    Psychotherapie ist eine Leistung der Heilfürsorge für Angehörige der Bundespolizei oder Bundeswehr. Gegebenenfalls übernimmt die Heilfürsorge die Kosten der Sitzungen nicht in voller Höhe, sondern nur zum 2,2 fachen Satz gemäß GOÄ/GOP. Wir berechnen den 2,9-fachen Satz (126,79€). Übernimmt die Heilfürsorge die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen. Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Sie können sich bei mir melden und sofort einen Ersttermin vereinbaren.
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