Kosten der Psychotherapie
Ich habe eine Kassenzulassung. Entsprechend darf ich mir allen gesetzlichen Kassen abrechnen.
Mit mKK (BKK-VBU) und Bahn-BKK habe ich spezielle Verträge und kann Versicherte priorisiert aufnehmen.

Private Krankenversicherungen & Beihilfe
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen erstatte prinzipiell die Kosten für die Psychotherapie. Allerdings hängt die Höhe der Kostenübernahme von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen ab.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeuten (GOP) ab. Bitte beachten Sie, dass der GOP-Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar je 50 min (3,5-fach, entspricht 140,76€) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet.
Bitte klären Sie vorab, zu welchem Anteil Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.


Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler*in in unsere Praxis kommen, entfallen die Formalitäten mit den Krankenversicherungen. Eine Behandlung kann dadurch in der Regel zeitnah begonnen werden.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Der derzeit zugrunde gelegte Steigerungsfaktor beträgt 3,5. Dies entspricht einem Honorar von 140,76 € pro Sitzung.
Für diagnostische Leistungen gelten folgende Selbstzahlerpreise:
ADHS-Diagnostik
Erwachsene: 610,42 €
Kinder und Jugendliche: 1.190,67 €
Autismus-Spektrum-Diagnostik (ASS)
Erwachsene: 1.168,20 €
Kinder und Jugendliche: 1.473,17 €

Sonderkostenträger Bundeswehr, Bundes- oder Landespolizei
Die Behandlung von Angehörigen der Bundeswehr und Bundespolizei ist in einer Privatpraxis prinzipiell möglich. Als Soldatin oder Soldat erkundigen sich in diesem Fall bitte vorab bei Ihrer zuständigen Truppenärztin/ Ihrem zuständigen Truppenarzt bzw. bei den zuständigen Heilfürsorgestellen zwecks Kostenübernahme und bringen sie die und bringen Sie zum ersten Termin die Kostenübernahmeerklärung mit.
Die Heilfürsorge deckt sämtliche Kosten der Behandlung, sie müssen nichts dazu zahlen.


Diagnostik
Bitte beachten Sie, dass bei verschiedenen diagnostischen Leistungen für gesetzlich versicherte Erwachsene Zuzahlungen erforderlich sein können, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle im Rahmen der Diagnostik anfallenden Kosten übernehmen.
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche fällt keine Zuzahlung an.
Autismus-Diagnostik:.
-
Erwachsene
Zuzahlung bei gesetzlicher Krankenversicherung: 342,72 €
Kosten für Selbstzahler*innen: 1.168,20 € -
Kinder und Jugendliche
Zuzahlung bei gesetzlicher Krankenversicherung: 157,68€ (sofern kein aktueller IQ-Test vorliegt)
Kosten für Selbstzahler*innen: 1.473,17 €
ADHS-Diagnostik:
-
Erwachsene
Zuzahlung bei gesetzlicher Krankenversicherung: 140,76 €
Kosten für Selbstzahler*innen: 610,42 € -
Kinder und Jugendliche
Keine Zuzahlung bei gesetzlicher Krankenversicherung
Kosten für Selbstzahler*innen: 1.190,67 €
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
